Einwilligung zur Datenverarbeitung – Musikschule Martinsberg
Datenschutz:
Ab 25. Mai 2018 gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, die für Ihre persönlichen Daten jetzt noch mehr Sicherheit und Schutz bringen. Dazu ersuchen wir Sie um Ihre Unterstützung und Ihre Einwilligung, sodass wir diese Verordnung korrekt umsetzen können.
Gegenstand der Einwilligung:
Sie willigen damit ein, dass Ihre nachstehend genannten persönlichen Daten bzw. als gesetzliche(r) Vertreter(in) eines Musikschülers/einer Musikschülerin dessen/deren persönliche Daten für die unten genannten Zwecke vom Gemeindeverband der Musikschule Martinsberg verarbeitet und den unten genannten Empfängern offengelegt werden. Diese Einwilligung können Sie per E‑Mail (an die im Briefkopf genannte E‑Mail-Adresse) jederzeit widerrufen. Ein allfälliger Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechte des Gemeindeverbands zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, zu der er unabhängig Ihrer Einwilligung berechtigt oder verpflichtet ist. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Kategorien von personenbezogenen Daten:
Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefonnummer(n), E‑Mailadresse(n), Unterrichtsfach/-fächer, Unterrichtseinheit, Noten, Prüfungen der Schülerin/des Schülers. Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer(n), E‑Mailadresse(n) des/der Zahlungspflichtigen
Zwecke der Verarbeitung:
- Schülerstammdatenverwaltung
- Einhebung des Schulgeldes
- Förderabwicklung mit der Förderstelle des Landes Niederösterreich
Kategorien von Empfängern:
- Verbandsangehörige Gemeinden (Martinsberg, Gutenbrunn, Bad Traunstein, Schönbach, Grafenschlag)
- Förderstelle des Landes Niederösterreich
- NÖBV und ÖBV, Musikkapellen des Musikschulverbandes
- Die jeweiligen Lehrer(innen)
Zustimmungserklärung zu Bild- und Tonaufnahmen
Weiters erteilen Sie hiermit für sich bzw. als gesetzliche(r) Vertreter(in) eines Musikschülers/einer Musikschülerin die ausdrückliche Zustimmung zu Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen des Musikschulunterrichts und bei Veranstaltungen der Musikschule. Sie erteilen für sich bzw. als gesetzliche(r) Vertreter(in) eines Musikschülers/einer Musikschülerin Ihr Einverständnis, dass diese Bild- und Tonaufnahmen zum Zweck der Berichterstattung in österreichischen Medien (neben Printmedien auch in elektronischen Medien wie z.B. auf der Homepage der Musikschule und der verbandsangehörigen Gemeinden) veröffentlicht werden können.
Martinsberg, im Mai 2018